Was bedeutet Assistenz?

Was ist das für ein Beruf bzw. was bedeutet persönliche Assistenz genau?

Persönliche Assistent*innen unterstützen Menschen mit Einschränkung. Sie helfen ihnen bei der Arbeit, in der Schule, beim Studium, zu Hause und in der Freizeit. Die Aufgaben der Assistent*innen sind vielfältig: von kleinen Botengängen, Hilfen bei der Kommunikation, Haushalts- und Pflegetätigkeiten über die Begleitung zur Schule, zum Arbeitsplatz, zu Ausflügen, in den Urlaub bis hin zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung.


Meist wählen Menschen mit Einschränkung ihre Assistent*innen selbst aus und arbeiten sie auch selbst ein. Es gibt aber auch Fortbildungen für dieses Berufsfeld.

Der rechtliche Anspruch auf diese Assistenz-Leistungen im Bereich "Soziale Teilhabe" ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch 9, Paragrafen 78 und 81 (SGB IX, § 78 und 81).

Was ist das für ein Beruf bzw. was bedeutet persönliche Assistenz genau?

Persönliche Assistent*innen unterstützen Menschen mit Einschränkung. Sie helfen ihnen bei der Arbeit, in der Schule, beim Studium, zu Hause und in der Freizeit. Die Aufgaben der Assistent*innen sind vielfältig: von kleinen Botengängen, Hilfen bei der Kommunikation, Haushalts- und Pflegetätigkeiten über die Begleitung zur Schule, zum Arbeitsplatz, zu Ausflügen, in den Urlaub bis hin zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung.


Meist wählen Menschen mit Einschränkung ihre Assistent*innen selbst aus und arbeiten sie auch selbst ein. Es gibt aber auch Fortbildungen für dieses Berufsfeld.


Der rechtliche Anspruch auf diese Assistenz-Leistungen im Bereich "Soziale Teilhabe" ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch 9, Paragrafen 78 und 81 (SGB IX, § 78 und 81).

In Berlin gibt es verschiedene Assistenzdienste, die größten sind:


Ambulante Dienste e.V. 

www.adberlin.com/


Lebenswege GmbH 

www.home.lebenswege-berlin.de


Phoenix 

 www.phoenix-soziale-dienste.de

Die Menschen mit Einschränkung haben zwei Möglichkeiten ihren Anspruch auf Assistenz geltend zu machen. Entweder man wird selbst zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitgeber*innen-Modells oder man nutzt einen Assistenzdienst. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Ich persönlich habe beides ausprobiert und für mich ist das Arbeitgeber*innen-Modell sinnvoller und angenehmer.

In Berlin gibt es drei verschiedene Assistenzdienste:


Ambulante Dienste e.V. 

www.adberlin.com/


Lebenswege GmbH   

 www.home.lebenswege-berlin.de


Phoenix 

 www.phoenix-soziale-dienste.de

Wenn Menschen mit Einschränkung selbstständig als Arbeitgeber*innen Assistent*innen einstellen wollen, können sie auf folgenden Internetseiten nach geeigneten Bewerber*innen suchen:


www.assistenzboerse.de


www.assistenz.org


www.assistenzjobonline.de


www.assistenz.de


www.stellenwerk-berlin.de

Wenn Menschen mit Einschränkung selbstständig als Arbeitgeber*innen Assistent*innen einstellen wollen, können sie auf folgenden Internetseiten nach geeigneten Bewerber*innen suchen:


www.assistenzboerse.de


www.assistenz.org


www.assistenzjobonline.de


www.assistenz.de


www.stellenwerk-berlin.de

Wer bezahlt die Assistenz?


Menschen mit Einschränkung können die Assistenz als Sach-Leistung beziehen oder über das persönliche Budget bezahlen. Das persönliche Budget ist eine Geld-Leistung, welche sie nur erhalten, wenn sie Anspruch auf sogenannte Teilhabe-Leistungen haben. Das persönliche Budget wird beim Rehabilitationsträger oder beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt.

Rehabilitationsträger sind zum Beispiel die Krankenkasse, die Pflegekasse oder die Rentenversicherung. Welcher Träger zuständig ist hängt von der persönlichen Situation ab. Sie können sich dazu entweder direkt bei den Reha-Trägern oder bei einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten lassen.

Mit dem Geldbetrag aus dem persönlichen Budget können dann Assistent*innen eingestellt werden und die Assistenznehmer*innen fungieren als Arbeitgeber*innen.

Wer bezahlt die Assistenz?



Menschen mit Einschränkung können die Assistenz als Sach-Leistung beziehen oder über das persönliche Budget bezahlen. Das persönliche Budget ist eine Geld-Leistung, welche sie nur erhalten, wenn sie Anspruch auf sogenannte Teilhabe-Leistungen haben. Das persönliche Budget wird beim Rehabilitationsträger oder beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt.

Rehabilitationsträger sind zum Beispiel die Krankenkasse, die Pflegekasse oder die Rentenversicherung. Welcher Träger zuständig ist hängt von der persönlichen Situation ab. Sie können sich dazu entweder direkt bei den Reha-Trägern oder bei einer EUTB-Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten lassen.

Mit dem Geldbetrag aus dem persönlichen Budget können dann Assistent*innen eingestellt werden und die Assistenznehmer*innen fungieren als Arbeitgeber*innen. Ob bzw. in welchem Maß man bezuschusst wird, hängt aber auch davon ab, wieviel Einkommen man hat bzw. über wieviel Vermögen man verfügt.

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